zulassung kriterien
Welche Zulassungsvoraussetzungen sind für die Fachausweise zu erfüllen?
Zur Prüfung wird zugelassen, wer :
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (3-jährige Lehre) oder
- ein Maturitätszeugnis (alle Typen) oder
- ein vom Bund anerkanntes Handelsdiplom oder
- einen Abschluss einer höheren Fachschule oder
- einen eidg. Fachausweis oder
- ein eidg. Diplom oder
- einen Abschluss einer Hochschule (Bachelor oder Master) oder
- einen gleichwertigen Ausweis besitzt
und
- seit dessen Erwerb mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nachweisen kann
und
- mindestens zwei Jahre der geforderten Praxis in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein erworben hat.
und
- über keine dem Prüfungszweck widersprechende Eintragungen im Strafregister verfügt.
Wer über keinen der oben erwähnten Bildungsabschlüsse verfügt, wird zur Prüfung zugelassen, wenn :
- mindestens fünf Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nachgewiesen werden können, wobei davon mindestens zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein erworben wurden.
und
- über keine dem Prüfungszweck widersprechende Eintragungen im Strafregister verfügt.
Wird mein ausländischer Lehr- oder Studienabschluss anerkannt ?
Folgende ausländischen Lehr- resp. Studienabschlüsse werden anerkannt :
- Immobilienfachwirt IHK
- Immobilienwirt DIA
- i.d.R. Bachelor- und Mastergrade deutscher Universitäten
Gibt es Lehr- und Studienabschlüsse, die nicht anerkannt werden ?
Folgende Abschlüsse werden nicht anerkannt :
- Handelsdiplom HSO
- Handelsdiplom BSO
- Handelsdiplom VSH
- Eidg. Berufsattest (2-jährige Lehre)
- Certificate of Advanced Studies (CAS)
- Diploma of Advanced Studies (DAS)
Erhalte ich mit der bestandenen Prüfung Basiskompetenz (PO 2007) die Zulassung zu den Berufsprüfungen ?
Wer über einen Abschluss der Prüfung Basiskompetenz (gemäss Prüfungsordnung 2007) verfügt, erhält die Zulassung zu den Berufsprüfungen (Fachausweisen) ohne Nachweis der Berufspraxis.