zulassung kriterien

Welche Zulassungsvoraussetzungen sind für die Fachausweise zu erfüllen?

 Zur Prüfung wird zugelassen, wer :

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (3-jährige Lehre) oder
  • ein Maturitätszeugnis (alle Typen) oder
  • ein vom Bund anerkanntes Handelsdiplom oder
  • einen Abschluss einer höheren Fachschule oder
  • einen eidg. Fachausweis oder
  • ein eidg. Diplom oder
  • einen Abschluss einer Hochschule (Bachelor oder Master) oder
  • einen gleichwertigen Ausweis besitzt

und

  • seit dessen Erwerb mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nachweisen kann

und

  • mindestens zwei Jahre der geforderten Praxis in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein erworben hat.

und

  • über keine dem Prüfungszweck widersprechende Eintragungen im Strafregister verfügt.


Wer über keinen der oben erwähnten Bildungsabschlüsse verfügt, wird zur Prüfung zugelassen, wenn :

  • mindestens fünf Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nachgewiesen werden können, wobei davon mindestens zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein erworben wurden.

und

  • über keine dem Prüfungszweck widersprechende Eintragungen im Strafregister verfügt. 

Wird mein ausländischer Lehr- oder Studienabschluss anerkannt ?

Folgende ausländischen Lehr- resp. Studienabschlüsse werden anerkannt :

  • Immobilienfachwirt IHK
  • Immobilienwirt DIA
  • i.d.R. Bachelor- und Mastergrade deutscher Universitäten 

Gibt es Lehr- und Studienabschlüsse, die nicht anerkannt werden ?



Folgende Abschlüsse werden nicht anerkannt :

  • Handelsdiplom HSO
  • Handelsdiplom BSO
  • Handelsdiplom VSH
  • Eidg. Berufsattest (2-jährige Lehre)
  • Certificate of Advanced Studies (CAS)
  • Diploma of Advanced Studies (DAS) 

Erhalte ich mit der bestandenen Prüfung Basiskompetenz (PO 2007) die Zulassung zu den Berufsprüfungen ?



Wer über einen Abschluss der Prüfung Basiskompetenz (gemäss Prüfungsordnung 2007) verfügt, erhält die Zulassung zu den Berufsprüfungen (Fachausweisen) ohne Nachweis der Berufspraxis.