rücktritt von der prüfung
Kann ich von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich bereits angemeldet habe?
Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis 1 Monat vor Beginn der Prüfung zurückziehen – ohne Angabe eines Grundes. Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich.
Als entschuldbare Gründe gelten namentlich :
- Mutterschaft;
- Krankheit und Unfall;
- Todesfall im engeren Umfeld;
- unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst.
Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden. Wer aus einem entschuldbaren Grund von der Prüfung zurücktritt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen. Der Prüfungsdurchgang wird nicht angerechnet.
Kandidierenden, die zu spät oder aus nichtentschuldbaren Gründen zurücktreten, wird der Prüfungsdurchgang angerechnet.
Erhalte ich bei Rücktritt von der Prüfung mein Geld zurück ?
Kandidierende, die fristgerecht oder aus entschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten zurückerstattet.
Kandidierende, die zu spät und aus nichtentschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten, müssen die vollständige Gebühr bezahlen und erhalten keine Rückerstattung der Prüfungsgebühr.
Der Rechnung für die Prüfungsgebühr wird ein Merkblatt mit den entsprechenden Terminen und Unkostenbeiträge beigelegt.