zulassungskriterien Höhere fachprüfung (diplom)
Welche Zulassungsvoraussetzungen sind für das Diplom zu erfüllen?
Zur Prüfung wird zugelassen, wer :
- einen eidg. Fachausweis der Immobilienwirtschaft oder
- ein eidg. Diplom einer höheren Fachprüfung oder
- einen Abschluss einer höheren Fachschule oder
- einen Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) besitzt
und
- seit dem Erwerb des Bildungsabschlusses über mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft verfügt, wobei davon mindestens zwei Jahre in der Schweiz erworben wurden.
Wird mein ausländischer Abschluss anerkannt ?
Folgende ausländischen Abschlüsse werden anerkannt :
- i.d.R. Bachelor- und Mastergrade aus Deutschland
- Nachdiplomstudium HF (z.B. Projekt- und Immobilienmanager NDS HF)
Gibt es Lehr- und Studienabschlüsse, die nicht anerkannt werden ?
Folgende Abschlüsse werden nicht anerkannt :
- Handelsdiplom HSO
- Handelsdiplom BSO
- Eidg. Berufsattest (2-jährige Lehre)
- Certificate of Advanced Studies (CAS)
- Diploma of Advanced Studies (DAS)
Erhalte ich mit der bestandenen Prüfung Basiskompetenz (PO 2007) die Zulassung zu der Höhere Fachprüfung ?
Wer über einen Abschluss der Prüfung Basiskompetenz (gemäss Prüfungsordnung 2007) verfügt, erhält die Zulassung zu den Berufsprüfungen (Fachausweisen) ohne Nachweis der Berufspraxis.