NACHteilsausgleich
Ich habe ein Handicap. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen ?
Kandidatinnen und Kandidaten mit physischen oder psychischen Einschränkungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Um den Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen zu können, bedarf es eines schriftlichen Gesuchs mit ärztlicher Bestätigung im Rahmen der Prüfungsanmeldung.
Nachteilsausgleiche betreffen in der Regel die individuelle Anpassung der Prüfungsinfrastruktur (z.B. spezielles Mobiliar) oder das Zeitbudget
Link zum Merkblatt "Nachteilsausgleich" des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI